Die aktuellen Corona-Hygieneregeln - Stand 12.11.2021

Grundlage:
14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und Corona-Ampel Bayern (Ampel Rot)
 
1. Tätigkeiten für Übungsleiter ausschließlich mit der 2G Regelung (Geimpft, Genesen max. 6 Monate).
2. Sportabteilungsleiter stellen sicher dass entsprechende Nachweise (Impfzertifikate, Genesenen Nachweise) der Übungsleiter geprüft werden.
3. Zugang zum Sport unterliegt der 2G Regel. Ausnahmen: Kinder die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Schülerinnen und Schüler (12+) zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten, sofern Sie über einen Testnachweis der Schule, oder Schülerausweis verfügen.
4. Die Übungsleiter stellen sich dass entsprechende Nachweise erbracht werden.
5. Übungsleiter und Mitglieder die keinen Nachweis erbringen, dürfen laut Verordnung nicht an der Sportausbildung teilhaben und sind dem Gelände (Indoor) zu verweisen.
 
Weitere wichtige Maßnahmen aufgrund Vorgaben Infektionsschutzverordnung, RKI Schutzmaßnahmen:
 
1. Lüftungsmaßnahmen Indoor (Halle, Umkleide, Flure, WC)
Für alle Indoormaßnahmen gilt zur Sportausübung, die zwingende Umsetzung von Lüftungsmaßnahmen. Die Lüftung läuft Automatisch (Alle Bereiche) und ist derzeit aber noch nach 18:00 Uhr ausgeschaltet. Der Mangel wird jedoch kurzfristig behoben. Bis zur Behebung sind die Lüftungsmaßnahmen durch Öffnen der Notausgangstüren und Eingangstüren umzusetzen. Dauerlüftung.
 
2. Schutzmaßnahmen
1. Mitglieder die Erkältungssymtome (Schnupfen, Husten, Fieber usw.)haben, dürfen Grundsätzlich nicht an sportlichen Veranstaltungen aktiv teilnehmen. Es muss dann zwingend ein Coronatest (Arzt, PCR, PoC PCR) umgesetzt werden.
2. Im Innenbereich (Flure, WC; Umkleide) gilt Maskenpflicht (FFP2/3 Maske für Alle; Ausnahme: Kinder bis 6 Jahre (Befreiung) und Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre dürfen einen med. Mund-Nasenschutz tragen). 
3. Übungsleiter stellen die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Informationsweitergabe der Mitglieder in Ihrem Aufgabenbereich sicher.
4. Begleitpersonen für minderjährige Kinder und Jugendliche sind für Hol- und Bringdienste bis in die Kabinen zugelassen. Sie müssen jedoch die Schutzmaßnahmen zwingend umsetzen. Die Teilnahme an der Sportausbildung ist nur mit Zustimmung der Übungsleiter und 2G mit Nachweis zugelassen. Grundsätzlich sollten Eltern / Begleitpersonen den Indoorbereich komplett verlassen. 
 
3. Hinweis
2G Regelung trifft ausschließlich den Indoorbereich. Bei Aussenveranstaltungen ist der Weg zur Umkleide und Toilette frei. Schutzmaßnahmen, Abstand 150cm und Maskenpflicht sind jedoch grundsätzlich einzuhalten.